• Steuerspartipp
Beachten Sie, dass Sie als Privatperson Handwerksrechnungen für Renovierung, Modernisierung und
Instandhaltung von Ihrer Steuerschuld absetzen können.
Absetzbar sind 20% der Arbeitskosten inkl. Mehrwertsteuer- Anteil.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/verbraucher-handwerkerrechnungen-steuerlich absetzen_aid_976697.html